Seitenbereiche
Wir haben das Wissen, das Sie brauchen

Vieheinheiten-Obergrenze für Durchschnittssatzbesteuerung

https://www.hedemann-kollegen.de/news/steuernews_fuer_landwirtschaft/
Illustration

Durchschnittssatzbesteuerung

Betriebe der Land- und Forstwirtschaft – hierzu zählen auch Tierhaltungsbetriebe und Tierzuchtbetriebe – können ihre betrieblichen Umsätze, sofern es sich um begünstigte Umsätze und nicht um Leistungen wie z. B. Getränke oder alkoholische Flüssigkeiten handelt – mit einem Durchschnittssatz von 9,5 % anstelle des 19%igen Regelsteuersatzes versteuern. Der Vorsteuerabzug beträgt dann ebenfalls 9,5 %. Im Ergebnis zahlt der Landwirt für die begünstigten Umsätze keine Umsatzsteuer.

Vieheinheiten-Obergrenze

Die attraktive Durchschnittssatzbesteuerung können Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe nur dann nutzen, wenn sie bestimmte Vieheinheiten-Obergrenzen nicht überschreiten. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Ende letzten Jahres veröffentlichten Urteil entschieden, dass diese Obergrenze nicht pro Betrieb, sondern für alle von einem Unternehmer geführten Betriebe zu ermitteln und zusammenzurechnen ist (Urteil vom 26.5.2021, veröffentlicht am 9.12.2021). Der BFH begründet dies u. a. damit, dass aus dem Gesetzeswortlaut „im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ausgeführten Umsätze“ alle Umsätze gemeint sind, die ein Unternehmer aus der Landwirtschaft erzielt.

Fazit

Nach der neuen BFH Rechtsprechung werden Grenzfälle, in denen zwei knapp unter der Vieheinheiten-Obergrenze liegende Betriebe die Obergrenze überschreiten (sofern diese ein und demselben Unternehmer gehören) immer häufiger werden. Obwohl das Urteil nicht überzeugt, da der Gesetzeswortlaut auf den „Betrieb“ und nicht auf das „Unternehmen“ abstellt, müssen alle Betriebe eines Unternehmers in die Gesamtbetrachtung einbezogen werden.

Stand: 25. Februar 2022

Bild: Countrypixel - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Fragen zu einem Thema? Unsere erfahrenen Steuerberater in Westerstede sind für Sie da! Unser Leistungsspektrum umfasst alle Tätigkeiten der Steuerberatung. Spezielles Fachwissen haben wir als landwirtschaftliche Buchstelle und der Beratung von Ärzten.

Hedemann • Rabe • Kullmann & Kollegen GbR Steuerberater
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Starte Deine Karriere als
Azubi oder mit dualem Studium!

Wir freuen uns auf Deine Bewerbung!

OK