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Höherer Mindestlohn ab 2025 für Beschäftigte in der Land- und Forstwirtschaft

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Mindestlohn

Zum 1.1.2025 steigt der Mindestlohn für alle Beschäftigten in Landwirtschaft, in Forstwirtschaft, im Gartenbau usw. von € 12,41 auf € 12,82 pro Stunde. Diese Anpassung ist Teil der bereits 2023 beschlossenen zweistufigen Erhöhung des Mindestlohnes.

Erntehelfer, Saisonarbeiter

Insbesondere im Spargel- und Erdbeeranbau tätige Landwirtinnen und Landwirte beschäftigen meist Saisonarbeiterinnen bzw. Saisonarbeiter und/oder Erntehelferinnen bzw. Erntehelfer. Für diese im Regelfall kurzfristig Beschäftigten gilt der höhere Mindestlohn analog. Die erhöhten Löhne führen zwar einerseits zu höheren Kosten. Die höheren Kosten mindern jedoch den steuerpflichtigen Gewinn entsprechend.

Stand: 02. Dezember 2024

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Erscheinungsdatum:

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Hedemann • Rabe • Kullmann & Kollegen GbR Steuerberater
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