Seitenbereiche
Wir haben das Wissen, das Sie brauchen

Bei Anfertigung des Jahresabschlusses auch an Archivierungsrückstellung denken

https://www.hedemann-kollegen.de/news/steuernews_fuer_mandanten/
© nateejindakum - stock.adobe.com

Rückstellungen

Für Bücher und Aufzeichnungen, Buchungsbelege, Inventare, Jahresabschlüsse oder Lageberichte, für Handels- und Geschäftsbriefe sowie für weitere steuerrelevante Unterlagen bestehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten. Die Aufbewahrungsfristen betragen derzeit noch zehn bzw. sechs Jahre. Geplant ist eine Verkürzung der Aufbewahrungsfristen. Für die damit verbundenen finanziellen Aufwendungen haben Unternehmerinnen und Unternehmer eine sogenannte „Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten“ zu bilden. Dies gilt sowohl für die Handels- als auch für die Steuerbilanz.

Rückstellungsfähige Aufwendungen

Bei der Bildung der Rückstellung können u. a. folgende Kosten in die Berechnung der Archivierungsrückstellung einbezogen werden: Personalkosten, Raumkosten (hier u. a. anteilige Abschreibung, Grundsteuer, Versicherung), Energiekosten für Heizung und Beleuchtung oder Aufwendungen für das Einscannen oder die Einlagerung der am Bilanzstichtag noch nicht archivierten Unterlagen des abgelaufenen Wirtschaftsjahres. Rückstellungsfähig sind auch Kosten für die Datensicherung. Kosten für die Einrichtungsgegenstände wie Regale und Schränke können ebenfalls miteinbezogen werden (sofern nicht bereits abgeschrieben). Nicht rückstellungsfähig sind die Kosten für die Entsorgung von Unterlagen. Darüber hinaus dürfen in die Rückstellung keine Kosten für die fortlaufende Archivierung einbezogen werden.

Berechnung der Rückstellung

Für die Berechnung der Rückstellung können einmal die jährlichen Kosten eines jeden aufzubewahrenden Jahres gesondert ermittelt und dann jeweils mit der Anzahl der Jahre bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfrist multipliziert werden. Alternativ können die jährlich anfallenden Kosten mit dem Faktor 5,5 multipliziert werden.

Stand: 27. März 2024

Bild: magele-picture - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Fragen zu einem Thema? Unsere erfahrenen Steuerberater in Westerstede sind für Sie da! Unser Leistungsspektrum umfasst alle Tätigkeiten der Steuerberatung. Spezielles Fachwissen haben wir als landwirtschaftliche Buchstelle und der Beratung von Ärzten.

Hedemann • Rabe • Kullmann & Kollegen GbR Steuerberater
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Starte Deine Karriere als
Azubi oder mit dualem Studium!

Wir freuen uns auf Deine Bewerbung!

OK