Seitenbereiche
Wir haben das Wissen, das Sie brauchen

Essensgutscheine

https://www.hedemann-kollegen.de/news/steuernews_fuer_mandanten/
Illustration

Höherer Scheckwert

Mit Erhöhung der Sachbezugswerte können in 2022 an die Mitarbeiter Restaurantschecks über maximal € 6,67 je Kalendertag ausgegeben werden. Denn wie bisher kann der Sachbezugswert um € 3,10 überschritten werden. Der Mitarbeiter muss nur € 3,57 versteuern bzw. diese Zuwendung kann vom Arbeitgeber mit 25 % pauschal versteuert werden (§ 40 Abs. 2 Nr. 1 Einkommensteuergesetz/EStG). Dadurch tritt auch Sozialversicherungsfreiheit ein.

Keine Scheckhortung

Unverändert gilt, dass die Mitarbeiter die Schecks nicht horten dürfen. Die Steuervergünstigungen gelten also nur, wenn der Mitarbeiter täglich einen Scheck einlöst. Auch Mitarbeiter im Homeoffice dürfen Restaurantschecks erhalten.

Stand: 28. April 2022

Bild: jonasginter - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Fragen zu einem Thema? Unsere erfahrenen Steuerberater in Westerstede sind für Sie da! Unser Leistungsspektrum umfasst alle Tätigkeiten der Steuerberatung. Spezielles Fachwissen haben wir als landwirtschaftliche Buchstelle und der Beratung von Ärzten.

Hedemann • Rabe • Kullmann & Kollegen GbR Steuerberater
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Starte Deine Karriere als
Azubi oder mit dualem Studium!

Wir freuen uns auf Deine Bewerbung!

OK